Weitere Pflegerische Angebote

Einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben Menschen, die pflegebedürftig sind. Auch Menschen mit Demenz können einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben.

Um Pflegeleistungen zu erhalten, muss ein Antrag auf einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Im Anschluss wird der Umfang der Pflegebedürftigkeit vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder für Privatversicherte über MedicProof festgestellt.

Je nach Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Organisation der Pflege werden unterschiedliche Leistungen zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung und den weiteren Ablauf finden Sie in dem Seniorenwegweiser sowie auf der Homapge des Pflegestützpunkt Fulda.

Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege

Grundsätzlich kommen ergänzend zu den Pflegekassenleistungen im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs, Zwölfter Teil (SGB XII), Sozialhilfeleistungen für Pflegebedürftige in Betracht. Die Sozialhilfe ist im Gegensatz zu den Pflegekassenleistungen einkommens- und vermögensabhängig, d.h. eine Anspruchsberechtigung ist an gesetzlich festgelegte Voraussetzungen bezüglich der Höhe des Einkommens und des Vermögens gebunden. Ein möglicher Anspruch wird auf Antrag bei dem zuständigen Sozialamt geprüft.

Weitere Informationen über Sozialhilfeleistungen – Hilfe zur Pflege erhalten Sie bei dem zuständigen Sozialamt.