Freistellung von der Arbeit gegenüber seinem Arbeitgeber
Wer einen nahen Angehörigen (Ehegatten, Lebenspartner, Großeltern, Eltern, Geschwister, Schwiegereltern) in seiner häuslichen Umgebung pflegt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit gegenüber seinem Arbeitgeber.
Familienpflegezeiten
Wer einen nahen Angehörigen (Ehegatten, Lebenspartner, Großeltern, Eltern, Geschwister, Schwiegereltern) in seiner häuslichen Umgebung pflegt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit gegenüber seinem Arbeitgeber.
Man unterscheidet hier die kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Tagen) und die Pflegezeit (bis zu 6 Monaten). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit für die Dauer von maximal 2 Jahren auf bis zu 15 Wochenarbeitsstunden zu reduzieren.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Ehrenamtliche Betreuende
Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer können manchmal über Kirchen, Wohlfahrtsverbänden oder anderen sozialen Einrichtungen organisiert werden. Hierbei handelt es sich um niedrigschwellige Betreuungsangebote, in denen Helfer und Helferinnen ehrenamtliche Besuchsdienste wahrnehmen.
Tagespflege
Tagespflege ist eine fachlich qualifizierte Betreuung für ältere Menschen – u.a. auch für Menschen mit Demenz in entsprechenden Räumlichkeiten während des Tages. Zur Tagespflege gehört nicht nur die pflegerische Versorgung und die Einnahme der Mahlzeiten, sondern besonders die physische und psychische Aktivierung der Betroffenen.
Ambulante Pflegedienste
Manche ambulanten Pflegedienste bieten ebenfalls stundenweise Betreuung im häuslichen Umfeld des an Demenz erkrankten Menschen an. Daneben kann von ambulanten Pflegediensten die pflegerische Betreuung sichergestellt werden.
Weitere Pflegerische Angebote
Weitere Informationen zu Angeboten der Pflegeversorgung und Alltagsbetreuung im Umkreis finden Sie in dem Seniorenwegweiser sowie auf der Homapge des Pflegestützpunkt Fulda.
Demenzforum Fulda
Behördenhaus am Schlossgarten Heinrich-von-Bibra-Platz 5 – 9 • 36037 Fulda
Ihr Ansprechpartner:
Christina Marg