Seit dem Jahr 1992 gilt auf Bundesebene einheitlich das Betreuungsrecht, das die Entmündigungspflegschaft abgelöst hat.  Ziel dieser Umstellung war es, den Betroffenen so viel Selbstbestimmung wie möglich zu lassen.

Eine rechtliche Betreuung bedeutet also keine Entmündigung!

Vorsorge – oder nicht !?

Nichts desto trotz ist es wichtig, rechtliche Vorsorge zu treffen. Jeder Mensch kann in eine Situation kommen, in der er/sie nicht entscheidungsfähig ist. Sei es durch Unfälle, plötzliche Erkrankungen, aber auch durch schleichende Prozesse, wie es bei einer demenziellen Erkrankung der Fall sein kann.

Grundsätzlich gilt, dass Angehörige, egal ob Kinder, Ehepartner oder Eltern, für Volljährige keine rechtliche Vertretungsfunktion haben.

Ohne rechtliche Vertretung besteht keine Rechtssicherheit, und ohne diese rechtliche Vorsorge ist im Bedarfsfall eine gesetzliche Betreuung erforderlich.

Rechtlich Vorsorge zu treffen heißt: "im Notfall selbstbestimmt zu bleiben"!

Warum ist rechtliche Vorsorge so wichtig?

Sie ermöglicht es beispielsweise:

  • Eine bestimmte ärtzliche Behandlung sicherzustellen
  • Die Einwilligung / oder auch Verweigerung von Operationen auszusprechen
  • Geld- und Kontenverwaltung in Ihrem Sinne durchzuführen
  • Den Schriftverkehr und das Stellen von Anträge bei Behörden und Pflegekassen zu tätigen
  • Pflegedienste zu organisieren
  • Den Umzug in ein Pflegeheim oder eine Wohnungsauflösung zu organisieren
  • Die Steuererklärung zu tätigen
  • Sowie jedes andere von Ihnen autorisierte Rechtsgeschäft abzuwickeln