Wir stellen uns vor

Betreuungsbehörde

Für Erwachsene, die durch Alter, Krankheit, Behinderung oder Unfall in die Situation kommen, dass sie entscheidende Angelegenheiten ihres Lebens (z. B. Organisation der medizinischen und pflegerischen Versorgung, Klärung der finanziellen Angelegenheiten, Schriftwechsel mit Behörden und anderen Institutionen) nicht mehr regeln können, kann eine rechtliche Betreuung erforderlich werden.

Die Aufgaben der Betreuungsbehörde umfassen u. a. die

  • Unterstützung der Betreuungsgerichte bei der Feststellung von aufklärungsbedürftigen Sachverhalten,
  • Gewinnung geeigneter Betreuer,
  • Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten,
  • Beratung und Information zu/über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen und Vorsorgeverfügungen,
  • Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.

In einer Broschüre des Bundesministeriums der Justiz (

www.bmj.bund.de/publikationen

) finden Sie nähere Informationen über Vorsorge für den Betreuungsfall.

Flyer Beratungsstellen Betreuung

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